Die Sony NEX-VG20 als Ersatz für die EOS 550D?

Im vergangenen Jahr brachte Sony die NEX-VG10 auf den Markt, eine Videokamera mit APS-C-Sensor, Wechselobjektiven usw. Kurz: Eine DSLR (mit all ihren negativen Eigenschaften wie Aliasing, Moire) in einem Video-Body.

Obwohl es auch von Profis durchaus positive Kritik gab, hatte mich die VG10 wenig elektrisiert, weil sie mir für eine „echte“ Videokamera einfach viel zu wenig zu bieten hat. Wesentliche Funktionen wie Zebra, pegelbarer Ton oder eine Fokussierhilfe fehlen einfach. Einziger und wirklich überzeugender Vorteil: Die Bauform. Aber meine EOS 550D halte ich vor allem mit Magic Lantern nach wie für so gut, dass ich den Kauf einer VG10 vor mir nicht hätte rechtfertigen können.

Im Herbst soll nun der Nachfolger, die NEX-VG20, auf den Markt kommen. Bei allem, was über diese Kamera bereits bekannt ist (1, 2, 3), habe ich das Gefühl, sie könnte genau das Richtige für meine Zwecke sein, also: Interviews mit angenehmen Look dank geringer Schärfentiefe aufzeichnen, authentische Situationen dokumentieren und zügig in verschiedene Einstellungsgrößen auflösen, handgeführte Fahrten beim Folgen von Protagonisten sowie statische Einstellungen vom Stativ drehen.

Zunächst einmal ist da der Preis. Für rund 1850,- Euro netto UVP inkl. Kit-Objektiv (Straßenpreis wird sich sicher deutlich darunter einpendeln) ist sie derzeit die günstigste großsensorige Videokamera mit Wechselobjektiv. Etwa doppelt soviel kosten die Panasonic AG-AF101 oder die Sony NEX-FS100. Ein Objektiv ist dann aber noch nicht dabei.

Klar hinkt der Vergleich zu diesen großen Kameras, einfach weil sie deutlich besser ausgestattet sind und einen ganz anderen Anwendertypen ansprechen. Für klassischen Videojournalismus, der eben immer wieder Run and Gun-Situationen mit sich bringt, sind mir diese Kameras aber einfach zu klobig.

Die NEX-VG20 hingegen könnte eine richtig kleine Guerilla-Cam sein, die – heruntergeschrumpft auf das Wesentliche – gerade für das journalistische Arbeiten in schwer berechenbaren Situationen deutlich besser geeignet ist als eine DSLR mit all ihren Anbauten und weit weniger klobig als die nach dem Stativ oder dem Schulter-Rig schreiende AF101 bzw. FS100.

Neben der Bauform sind es vor allem die technischen Details der VG20, die durchaus professionelle Züge haben: Die Zebra-Funktion, pegelbarer Ton (ich hoffe, beide Kanäle getrennt voneinander) samt Anzeige der Pegelmesser sowie Schärfe-Assistenten (Peaking und Ausschnittsvergrößerung).

Wünschenswert wäre natürlich noch ein XLR-Anschluss statt einer Klinkenbuchse für das externe Mikro gewesen, aber vielleicht würde Sony dann seiner FS100 zu sehr das Wasser abgraben. Und was offenbar ebenso fehlt: Ein integrierter ND-Filter. Wer also maximale Freiheit bei der Blendenwahl bei fest eingestelltem Shutter haben will, wird weiterhin einen variablen ND-Filter vor die Linse schrauben müssen. Dasselbe Problem hat Sonys deutlich teurere FS100 ja leider auch.

Sobald die NEX-VG20 auf dem Markt ist, werde ich sie mir sicher mal näher ansehen. Vielleicht wird sie meine Canon EOS 550D ersetzen – vorausgesetzt es gibt einen zuverlässigen Adapter, mit dem ich meine guten, alten Nikkore weiter einsetzen kann.

Wie Final Cut Pro X HD-Material (720p50) in SD-Material mit Halbbildern (576i50) wandelt

Viele Videojournalisten, die ausschließlich für das Web drehen, produzieren von vornherein vermutlich eh alles in HD mit Vollbildern und quadratischen Pixeln. Gut so, weil der Workflow zumindest technisch weitgehend stressfrei ist.

Wer als Videojournalist auch das TV bedient und schlüsselfertiges Material liefert, muss sich oft mit SD-Auflösung (Standard Definition, also 720×576), Halbbildern und anamorphen Pixeln herumschlagen. Einen großen Teil meines Materials drehe ich daher von vornherein in DVCPRO50 (also dem bestmöglichen SD-Codec meiner Panasonic HPX171).

Hin und wieder mische ich SD-Aufnahmen mit dem Material meiner DSLR, das ich in 720p50 gedreht habe. Wie man aus den 50 Vollbildern 50 Halbbilder für den SD-Workflow mit Hilfe des Compressors generiert, habe ich seinerzeit hier beschrieben. Dieser Zwischenschritt über den Compressor war bisher nötig, weil Final Cut Pro (6 oder 7) das direkte Wandeln auf einer DVCPRO50-Timeline selbst einfach nicht sauber hinkriegt. Die Bilder ruckeln (was nicht an evtl. vertauschten Halbbildern liegt).

Final Cut Pro X hingegen macht da wirklich einen guten Job. Lege ich dort einen 720p50-Clip auf der Storyline eines DVCPRO50-Projekts ab, erscheint zunächst der gelbe Renderbalken. Der löst sich aber schnell auf und im Hintergrund ist das Material sauber umgerechnet worden.

Ich habe mir das Ergebnis mal auf meinen Röhren-Videomonitor mittels Matrox MXO2 Mini angesehen (*). Die Bilder laufen butterweich, ganz so als wären sie in SD mit Halbbildern gedreht worden. Allein in dieser Hinsicht bringt Final Cut Pro X im Vergleich zu Final Cut Pro 7 eine große Zeitersparnis mit sich – zumindest für mich, da ich sehr oft HD- und SD-Material mische.

(*) Anmerkung am Rande: Noch unterstützt FCPX das externe Monitoring via Matrox MXO2 nicht, aber ich hoffe, das wird irgendwann mal werden. Daher musste ich für diesen Halbbild-Test den Videoclip aus Final Cut Pro X erst ausspielen (und zwar im gleichen Format, wie das Material auf der Timeline bearbeitet wurde, also in DVCPRO50). Anschließend habe ich die Quicktime-Datei in Final Cut Pro 7 importiert, dort auf eine korrekt voreingestellte DVCPRO50-Timeline gelegt und via Matrox MXO2 Mini auf dem Monitor angeschaut.

Final Cut Pro X kaufen und die Sache mit der Umsatzsteuer

Dass Apple eine professionelle Software, die wohl von dem ein oder anderen Gewerbetreibenden bzw. Freiberufler für den Geschäftsbetrieb gekauft wird, ausschließlich über den App Store vertreibt, ist nicht nur merkwürdig, sondern auch ärgerlich. Zumindest in der Art und Weise, wie dies zurzeit geschieht. Denn der App Store richtet sich ausweislich seiner Geschäftsbedingungen (Stand: 03.08.2011) ja offenbar eher an Privatanwender.

Unter dem Punkt “Nutzungsregeln für Mac App Store Produkte” steht in Absatz (i):

Sie können eine Anwendung vom Mac App Store („Mac App Store Produkt“) herunterladen, um diese für private, nicht-gewerbliche Zwecke auf einem Gerät von Apple, das mit Mac OS X betrieben wird („Mac Computer“) und das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, zu nutzen.

Unter (ii) steht weiter:

(ii) Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung sind, können Sie ein Mac App Store Produkt herunterladen, damit es entweder von (a) einer einzelnen Person auf jedem von dieser Person genutztem Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, oder (b) mehreren Personen auf einem einzelnen, geteilten Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, benutzt wird.

Als freiberuflicher Videojournalist ist mein Einsatzgebiet ziemlich klar: Ich will die Software für berufliche Zwecke einsetzen, nicht für private. Insofern gelte ich wohl am ehesten als “Unternehmen” und falle unter den zweiten Absatz.

Als Unternehmer brauche ich natürlich eine Rechnung. Weil Einkäufe im App Store über die iTunes S.a.r.l mit Geschäftssitz in Luxemburg abgewickelt werden, wäre eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer der Normalfall, da für Freiberufler bzw. Gewerbetreibende “der Download der Software grundsätzlich in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig” ist. So teilte es mir zumindest die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf Nachfrage mit.

Das heißt also: Kaufe ich im innereuropäischen Ausland ein, zahle ich den Nettobetrag und schulde darauf dem hiesigen Finanzamt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese kann ich als Vorsteuer anschließend wieder geltend machen.

Um eine solche mehrwertsteuerfreie Rechnung zu bekommen, müsste ich Apple meine USt.-IdNr. mitteilen. Das ist im App Store aber nicht vorgesehen. So erhält man am Ende zwar eine Rechnung, aber nur mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von 15 Prozent, also dem luxemburgischen Satz.

Was soll ich damit jetzt anfangen?

Theoretisch ist es möglich, sich diese 15 Prozent zurückzuholen. Apple schrieb mir auf Nachfrage:

“Anschließend muss der Kunde die Rückerstattung elektronisch bei der zuständigen deutschen Steuerbehörde geltend machen. Diese wird die Anfrage überprüfen und an das Luxemburger Finanzamt weiterleiten, das den Betrag direkt an den Kunden erstattet.”

Das ganze ist allerdings an Mindestsummen gebunden (meines Wissens 50,- Euro), der nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand lohnt sich also nur bei größeren Beträgen. Insofern werde ich auf die Erstattung der luxemburgischen Mehrwertsteuer verzichten und mir die 15 Prozent selbst ans Bein binden.

Ich gehe jetzt wie folgt vor (und warne ausdrücklich davor, es ohne weitere Überprüfung nachzumachen, da ich nicht 100%ig weiß, ob das steuerrechtlich alles so seine Richtigkeit hat):

  • Final Cut Pro X kaufen
  • Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über 15 Prozent anfordern
  • Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung die Steuerschuld von 19 Prozent auf den Bruttowert der luxemburgischen Rechnung (also Nettobetrag Final Cut Pro X plus 15 Prozent MwSt.) begleichen
  • In derselben Umsatzsteuervoranmeldung die gezahlten 19 Prozent als Vorsteuer geltend machen
  • Am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung die Software zum luxemburgischen Bruttopreis (also 239,99 Euro) über die entsprechende Nutzungsdauer als Betriebsausgabe abschreiben
  • Mich darüber ärgern, dass Apple seine Profi-Software exklusiv über einen Shop für hauptsächlich Privatanwender vertreibt und dies steuerrechtlich auch so handhabt

Der unnötige Verlust ist bei dieser Sache zwar überschaubar, nämlich exakt 31,30 Euro (15 Prozent luxemburgische Mehrwertsteuer). Aber so ganz verloren ist das Geld ja wiederum nicht, da man es immerhin als Betriebsausgabe geltend machen können müsste (ich bleibe auch hier mal lieber im Konjunktiv). Eine steuerkompetente Person hat mir erklärt:

“Nach § 9b EStG gehört ein Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Da die luxemburgische Mehrwertsteuer keine Umsatzsteuer i.S. des § 15 UStG ist, ist sie Teil der Anschaffungskosten der Software und daher grundsätzlich nach der Maßgabe der §§ 6 ff. EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig.”

Trotzdem: Ein Dauerzustand ist das alles nicht. Apple sollte da unbedingt nachbessern und diesen Widerspruch aufklären zwischen den offenbar nicht so sehr erwünschten gewerblichen Kunden seines App Store und dem exklusiven Vertrieb professioneller Software darüber. Mehrwertsteuerfreie Rechnungen für gewerbliche Kunden sind im innereuropäischen Geschäftsverkehr absolut üblich.

Dieses Bretto-Nutto-Thema beim Kauf von Software via App Store ist nicht erst seit Final Cut Pro X ein Thema. Carta hatte im Juni darauf aufmerksam gemacht, bei XING gab es schon im Januar eine Diskussion dazu.

Dort tauchte unter anderem der Vorschlag auf, man könne ja einfach iTunes-Guthaben-Karten in Deutschland kaufen, hätte dann darüber eine Rechnung mit 19 Prozent MwSt. und könne diese ja als Steuerbeleg für den Einkauf nutzen. Das funktioniert aber nicht.

Erstens, weil auf den Rechnungen der Guthabenkarten sowieso keine MwSt. ausgewiesen wird, und zweitens: Mit dem Guthaben kann man alles mögliche anstellen, es ist aber kein Beweis für den Kauf der Software.

Die guten alten Nikkore an der EOS 550D / Rebel T2i

Nikon AI/s 24mm f/2.0

Es ist alt, wurde irgendwann zwischen Oktober 1981 und Dezember 2005 produziert, hat Macken am Gehäuse, läuft aber einwandfrei und das Glas ist frei von irgendwelchen Schäden. Bei einem Gebrauchtwaren-Fotohändler habe ich vor kurzem diese alte Nikon-Festbrennweite (24mm, f/2.0) mit einem AiS-Bajonett gekauft und seitdem nicht mehr von der 550D geschraubt.

Ich hatte nach einer lichtempfindlichen Festbrennweite gesucht, die am APSC-Sensor in etwa der Normalsicht entspricht. Das Tamron 17-50mm f/2.8, mit dem ich sonst fast immer arbeite, war mir in manchen Situationen einfach nicht lichtstark genug. Kollegen hat mir das Sigma 30mm f/1.4 empfohlen, sicher ein tolles Objektiv für den Preis, aber es ist – wie das Tamron – ausschließlich für Kameras mit APSC-Sensor geeignet.

Da die alte Regel gilt, dass man den Kamerabody alle paar Jahre austauscht, die Linsen aber fürs Leben kauft, versuche ich auf Aufwärtskompatibilität zu achten. Nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann mal auf das Vollformat umsteigen werde. Mit den alten Nikkoren ist das kein Problem.

Auch sonst kann ich nur empfehlen, nach den guten alten Gebrauchten zu schauen.

Nikon AI/s 24mm f/2.0 mit Adapterring Nikon AI auf Canon AFEinerseits wegen des Preises. Für diese Festbrennweite habe ich gerade mal 160,- Euro bezahlt (da war sicher ein wenig Glück dabei, denn gehandelt wird das 24mm f/2.0 gern mal für 300,- bis 500,- Euro). Die übrigen Ai- und AiS-Objektive aus meiner Sammlung (28mm f/2.8; 50mm f/1.4; 85mm f/2.0) lagen ebenfalls alle (teils deutlich) unter 200,- Euro.

(Apropos Ai bzw. AiS: Die guten Stücke sehen sich täuschend ähnlich. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass AiS-Objektive einen kürzeren Fokusweg haben, was ich vorteilhaft finde. Man kurbelt halt nicht so lange, um die Schärfe zu ziehen. Woran man beim Kauf erkennt, ob es sich um ein Ai- oder AiS-Bajonett handelt, erklärt Nikon auf seiner Website. Ein Merkmal: Die kleinste Blendenöffnung ist auf der Skala orange eingezeichnet.)

Andererseits sind die alten Nikkore einfach wunderbar verarbeitet. Kein Plastik, sondern Metall, ein satt laufender Fokusring und vor allem der mechanische Blendenring haben es mir angetan. Dazu die bereits erwähnte uneingeschränkte Aufwärtskompatibilität zum Vollformat.

Zum Fotografieren sind sie natürlich nicht so gut geeignet, weil die Schärfe ausschließlich manuell eingestellt werden muss.

Adapterring Nikon AI auf Canon AFSolche alten Objektive an neuen Canon EOS-Kameras zu nutzen, ist kein Problem, da es jede Menge Adapterringe gibt. Diesen Adapter habe ich für unter 20,- Euro gekauft und bin damit zufrieden, stelle aber auch keine übertriebenen Ansprüche. Ob damit das Auflagemaß völlig korrekt ist, kann ich leider nicht genau beurteilen, spielt für mich in der Praxis aber auch keine große Rolle. Die Schärfe bewerte ich grundsätzlich mit dem LCDVF und der recht zuverlässigen Peaking-Funktion von Magic Lantern.

Übrigens: Wer mehrere Nikkore besitzt, sollte auch mehrere Adapter kaufen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, den Adapter jederzeit wieder abzunehmen, aber er sitzt einfach so fest, dass das im Drehalltag eher nerven könnte.

sys64738

Kurz in eigener Sache: Nachdem meine Website fünf Jahre optisch nahezu unverändert online war, fand ich die Zeit reif, hier mal die Reset-Taste zu drücken. Das alte Design gefiel mir nicht mehr, es war zu unleserlich, die Schriften zu gedrungen, der Bildschirm zu vollgestopft.

Screenshot der Startseite von R73.net im Design von 2006 bis 2011

In den vergangenen Tagen habe ich auf Basis des – wie ich finde – sehr geschmackvollen WordPress-Themes Satorii von Felipe Lavín hier mal alles überarbeitet. Wem Fehler oder Merkwürdigkeiten auffallen: E-Mail an mischel // onlinejournalismus // de wäre nett.

Nur-Feed-Lesern werden die Änderungen nicht auffallen, allen anderen gefällt’s hoffentlich.