Drehgenehmigungen in der Lokalberichterstattung

17. November 2007

Mal folgender, konstruierter Fall: Ein Lokalredakteur aus einer kleinen Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern dreht seit kurzem auch Videos für die Website seiner Zeitung. Demnächst will er auch bei öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen mit seiner Kamera anrücken.

Seit Jahren sind bei solchen Veranstaltungen Pressevertreter der schreibenden Zunft vor Ort und berichten. Dass dabei auch mal ein Foto geschossen wird und in der Zeitung erscheint, ist normal. Doch Videos mit Redeausschnitten sind etwas völlig Neues, worauf diverse Rats- und Ausschussmitglieder mit Abneigung reagieren.

Dürfen sie die Dreharbeiten verbieten?

2 Antworten zu “Drehgenehmigungen in der Lokalberichterstattung”

  1. Michael Körte sagt:

    Eine sehr gute Frage - die ich mir allerdings schon in den Vor-Internet-Zeiten stellte. Als TV-Redakteur eines regionales Fernsehsenders musste ich mich mit meinem Kamerateam immer anmelden, bevor ich im Stadtparlament über die Debatten berichtete - im Gegensatz zu den Kollegen der schreibenden und fotografierenden Zunft, die brauchten keine Anmeldung. (Diese “Ungerechtigkeit” besteht ja in ähnlicher Weise auch bei der Gerichtsberichterstattung). Ich denke nicht, dass journalistische Dreharbeiten in öffentlichen Ratssitzungen verboten werden können. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine Anmeldung von Dreharbeiten gefordert werden kann, da bei Dreharbeiten ja theoretisch das Ratsgeschehen technisch beeinflusst wird. Bin gespannt auf weitere Kommentare!

  2. Markus Hündgen sagt:

    Ein spannendes Thema. Ich habe deswegen mal bei unserer Rechtsabteilung nachgefragt…. Ergebnis pinne ich die Tage ausführlich nieder.

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